In den letzten paar Jahren ist das Veröffentlichen von Informationen im Internet spürbar einfacher geworden und immer mehr Lehrerinnen und Lehrer nutzen das Medium um dort z.B. gelungene Schulprojekte abzubilden.
Während vor der weltweiten Vernetzung Informationen über schulische Belange nur selten eine breite Öffentlichkeit erreichten (etwa über eine Broschüre, einen Jahresbericht oder einen Zeitungsartikel), erlauben uns die technischen Möglichkeiten heute, Informationen im Netz zu platzieren und so ohne besonders großen Aufwand ein wesentlich größeres Publikum anzusprechen.
Dadurch, dass mittlerweile auch sehr viele Haushalte über einen Internetzugang verfügen, sind neue Möglichkeiten der Informationsweitergabe und der Kommunikation entstanden. Schüler, Eltern und Lehrer kommunizieren miteinander immer häufiger per Mail und manche Schulwebsites bilden das schulische Leben aktuell und bunt ab. Was ursprünglich vor allem als interessante neue Chance gesehen wurde, hat – wie wir nun wissen – allerdings nicht nur Vorteile, sondern kann auch einige beträchtliche Probleme hervorrufen.
Ein Grund dafür ist, dass das Internet ein sehr junges Medium ist und noch vieles in rechtlicher Hinsicht im Unklaren liegt. Die österreichische Rechtslage im Internet unterscheidet sich in ihrer Unübersichtlichkeit kaum von der anderer Länder, denn eigentlich befindet sich das Internet-Recht noch überall in einer sehr frühen Phase. Die Entwicklung klarer juristischer Grundlagen hängt im Moment von einzelnen Entscheidungen der Höchstgerichte und gesetzlichen Regelungen in Teilbereichen ab und daher ist die Beurteilung, ob etwas legal ist oder nicht, nicht nur für uns Laien alles andere als einfach. Anmerkung: Ein kürzlich im ORAC-Verlag erschienenes Buch befasst sich mit dieser Sachlage und bringt für Betreiber einer Homepage Licht ins Dunkel [Für weitere Infos siehe Teil 2].
Ein jeder von uns, der bereits erste Erfahrungen mit dem Veröffentlichen von Texten und Bildern im Internet gemacht hat, sollte sich unbedingt vor Augen halten, dass z.B. unüberlegtes Veröffentlichen von geschützten Daten unerwartete Probleme mit sich bringen kann. Nicht alle KollegInnen wollen z.B. ihr eigenes Bild im Netz sehen und nicht alle Eltern sind - verständlicher Weise – mit der Abbildung ihres Kindes auf der Schulhomepage einverstanden, da auch Menschen mit unlauteren Absichten das Internet als Massenmedium nutzen und manche Ängste von besorgten Eltern durchaus berechtigt sind.
Eine Innsbrucker Pflichtschullehrerin, die im Herbst 2002 ein Foto, auf dem zehn ihrer Schülerinnen und Schüler zu sehen waren, auf der Website ihrer Schule publiziert hatte, wurde kürzlich von dem Vater eines Kindes, einem Rechtsanwalt, belehrt, dass er es nicht akzeptiere, dass ein Foto seines Sohnes auf der Schulhomepage veröffentlicht werde. Den Einwand der Lehrerin, dass es sich um keine Einzelaufnahme, sondern um ein Gruppenfoto handle, ließ er nicht gelten. Um einer weiteren Auseinandersetzung zu entgehen, entfernte die Lehrerin das Bild wieder vom Server. Was also aus der Absicht entstanden war, die Eltern zu erfreuen und sie per Internet auf interessante schulische Aktivitäten ihres Kind aufmerksam zu machen, hat letzten Endes bei den Beteiligten nur Unsicherheit und Frust erzeugt.
Wie gehen wir nun am besten vor, wenn wir Schulisches im Netz darstellen wollen? Empfehlenswert ist es allemal, die betroffenen Eltern vor geplanten Veröffentlichungen zu informieren und ihre Zustimmung schriftlich (!) einzuholen (vgl. Text unten). Grundsätzlich sollten wir jedoch nie sensible Daten wie z.B. Namen und Fotos dazu, Adressen, Mailadressen, private Telefonnummern, Hobbys etc. auf einer Website publizieren.
Und nicht nur für eine Veröffentlichung von Schülerfotos brauchen wir das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, sondern auch für das Publizieren von Arbeiten unserer Schüler, egal ob es sich dabei um Texte, Bilder oder andere Dinge handelt.
Damit das Ganze ein wenig einfacher für Sie ist, haben wir – beraten von einem Medienrechtsexperten der Universität Innsbruck – die Vorlage für eine „schulische Zustimmungserklärung“ angefertigt, die Sie weiter unten finden. Falls Sie gemeinsam mit Ihren Schülern ein Internetprojekt planen, legen Sie den Eltern diesen Text vor und holen Sie sich damit rechtzeitig die schriftliche Einverständniserklärung!
Es empfiehlt sich zudem, diese Zustimmungserklärung in Absprache mit den anderen in der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen den Eltern zu Anfang des Schuljahres vorzulegen. Damit vermitteln wir den Eltern einerseits, dass wir uns dem Medium Internet sensibel nähern und dass uns die Problematik des Veröffentlichens von Daten im Netz bewusst ist. Andererseits müssen wir so nur einmal im Jahr die Thematik ansprechen und können das Ergebnis dann ablegen.
Es ist klar, dass damit eventuell geplante Veröffentlichungen u.U. auch erschwert werden, denn wenn wir in einer Klasse mehrere Eltern haben, die uns ihre Zustimmung nicht geben wollen, muss dies natürlich entsprechend dokumentiert und beachtet werden – was umso schwieriger ist, je mehr Schüler wir haben. Nichtsdestotrotz erhalten wir dadurch aber ein gewisses Maß an Sicherheit, die wir brauchen, um ein Internetprojekt mit Schülerinnen und Schülern gelassen abwickeln zu können – ohne irgendwelche nachträglichen Schwierigkeiten befürchten zu müssen.
Schulische Zustimmungserklärung
Ich nehme davon Kenntnis, dass im Unterricht der Schule ABC und im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit Schülern gemacht werden.
Ich bin damit einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten (Foto-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen), auf denen meine Tochter / mein Sohn klar zu erkennen ist, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitung, Jahresbericht, Schulchronik, Internet-Homepage der Schule, Projekthomepage, Tage der Offenen Tür, Videofilmen und Multimedia-Produktionen der Schule veröffentlicht werden. Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke oder überregionale Funk- und Fernsehausstrahlung, bedarf meiner gesonderten Zustimmung.
Es versteht sich von selbst, dass sich die Schule bemüht, mögliche negative Auswirkungen für (z.B. Belästigung durch Werbung) für meine Tochter / meinen Sohn und meine Familie hintanzuhalten.
Daher verpflichtet sich die Schule, private Adressen, Telefon- und Fax-Nummern nicht zu veröffentlichen, um die Privatsphäre ihrer Schüler/innen bestmöglich zu wahren.
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Dieser Text wurde erstellt in Zusammenarbeit mit Dr. Bernhard Rudisch (Univ. Innsbruck) und basiert auf einer Vorlage von Johannes Philipp, Quelle: (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband), gefunden